Glühbirne vor blauem Himmel mit Wolken

Netzzugang / Entgelte

Netzentgelte

Kostenpauschalen Versorgungseinstellung

Konzessionsabgabe

Hochtarif: 1,32 ct/kWh

Niedertarif: 0,61 ct/kWh

Sondervertrag: 0,11 ct/kWh

Eine Befreiung von der Entrichtung der Konzessionsabgabe nach § 2 Abs. 4 der Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas (KAV) kann nur dann erfolgen, wenn der Netzkunde oder der Stromlieferant dem Netzbetreiber einen geeigneten Nachweis nach § 2 Abs. KAV vorlegt.

Geltende Netzentgelte

EU Datenschutzsiegel Siegel Wärme plus Siegel Top Lokalversorger VDE TSM / DVGW TSM geprüft Siegel "Wir bilden aus" Siegel Ökostrom